42. Ski-Ausfahrt

Anmeldebedingungen

Die Anmeldung

Die Anmeldung kann per E-Mail oder mit dem Online Formular auf Ski-Ausfahrt.de erfolgen. Die Anmeldung ist mit Eingang bei Ski-Ausfahrt.de verbindlich. Die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro pro angemeldete Nacht ist damit fällig. Eine Anmeldebestätigung erhaltet Ihr nach Anmeldung und Anzahlung von 25 Euro per E-Mail. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht. Wünsche werden selbstverständlich berücksichtigt.

Die Bezahlung

Mit der Anmeldung ist die Anzahlung fällig. Der Tag der Anmeldung und der Tag des Geldeingangs sind bei Überbuchung für die Reihenfolge der Teilnahme ausschlaggebend! Bei Datumsgleichheit von Anmeldung und Geldeingang losen wir die Plätze aus. Die Restzahlung ist spätestens 7 Werktage vor Beginn der Ausfahrt unaufgefordert zu überweisen.

Rücktritt

Falls abgesagt werden muss, aus welchem Grund auch immer (z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, schlechte Straßenverhältnisse, Unfälle, Pannen, starker Reiseverkehr), werden wir uns bemühen, die Stornokosten für Euch möglichst gering zu halten. Hierfür können gegenüber Ski-Ausfahrt.de keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Bei Absage durch Euch müssen wir zusätzliche Stornokosten an Euch weitergeben. Mindestens jedoch:
Bis 21 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises.
Bis 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
Bei weniger als 7 Tagen wird der volle Reisepreis fällig.
Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen.
Absagen sind grundsätzlich nur in schriftlicher Form gültig!

Video- und Fotoaufnahmen

Wir machen während der Reise Video- und Fotoaufnahmen. Ihr stimmt mit einer Anmeldung der Veröffentlichung auf der geschützten Seite unserer Homepage, www.Ski-Ausfahrt.de, zu.

Vertragsverstöße

Bei Vertragsverstößen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, behalten wir den Anspruch auf schon angefallene Reisekosten. Ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet.

Empfehlung

Wir empfehlen Euch dringend einen ausreichenden Versicherungsschutz! Zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.
Dafür seid Ihr selbst verantwortlich. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Es besteht kein Versicherungsschutz von unserer Seite!


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